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Ich weise darauf hin, dass man - zumindest noch derzeit – nur in zwei Spezialgebieten nach einer zusätzlichen Fortbildung mit abschließender Prüfung und jährlichen Fortbildungsveranstaltungen den ergänzenden Titel Fachanwalt führen darf, selbst wenn man in anderen Spezialgebieten die Kenntnisse zur Erlangung der Bezeichnung Fachanwalt gleichermaßen aufweisen kann. Das schreiben die Bestimmungen zum Recht der Fachanwaltschaften vor. Wie Sie meinen Unterlagen sicherlich schon entnommen haben, bin ich Fachanwalt für Familienrecht. Unter den Begriff Familienrecht fallen selbstverständlich auch das Scheidungsrecht, Unterhalt, Sorgerecht, Vaterschaftsfeststellung, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Eheleuten sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich, Eheverträge etc. Sie können hier auf eine langjährige Erfahrung zählen. Dabei ist es mein Ziel, in möglichst sachlicher Auseinandersetzung Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Es gibt von mir ein sehr erfolgreiches Buch zum Familienrecht: Das aktuelle Scheidungsrecht, herausgegeben vom Walhalla-Verlag, Regensburg. Wenn Sie eheliche Probleme haben und sich informieren wollen, ist dieses Buch für Sie bestimmt von sehr großem Nutzen, auch wenn es Sie nicht davon entbindet, sich früher oder später von einem qualifizierten Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Das Buch ist im Januar 2010 erschienen in der 14. Auflage mit den wichtigsten Änderungen zum Unterhaltsrecht, zum Zugewinnausgleichsrecht und zum Versorgungsausgleich. Neben dem Spezialgebiet "Familienrecht" kann ich Ihnen auch besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht bieten. Auch hier bin ich Fachanwalt. Sie können sich von mir u. a. vertreten lassen in allen Fragen des Kündigungsschutzes, der einvernehmlichen Vertragsaufhebung und einer eventuellen Abfindung, der Zeugnisgestaltung, der Eintreibung offen stehender Löhne und Gehälter, in Fragen des Urlaubsanspruchs und der von Ihnen gewünschten Beendigung eines Arbeitsverhältnisses etc. Beachten Sie auch, dass es oft billiger ist, wenn Sie vor Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags den Inhalt des Ihnen angebotenen Arbeitsverhältnisses überprüfen lassen. Da ich selbst einmal Mitglied des Betriebsrats in der Generaldirektion eines großen Münchner Versicherungskonzerns war, kenne ich arbeitsrechtliche Probleme aus unterschiedlichster Sicht. Als früherer Syndikus bei einem Münchner Zeitungsverlag hatte ich eine ganz andere Seite zu vertreten, nämlich diejenige des Arbeitgebers. Inzwischen vertrete ich beide Parteien und – wie ich sicherlich zu Recht meine – mit erheblichem Erfolg. Ein kleines, aber viel beachtetes Resultat meiner Bemühungen ist auch das Buch "Recht für Arbeitnehmer", das ebenfalls im Wallhalla-Verlag, Regensburg erschienen ist, dass ich aber aus Zeitgründen über die 6. Auflage hinaus nicht weiter bearbeiten konnte. Das Erbrecht spielt häufig mit dem Familienrecht zusammen. Es ist zwar eine hiervon sehr verschiedene Materie, wer sich jedoch auf Familienrecht spezialisiert hat, wird sehr häufig auch mit dem Erbrecht konfrontiert. Ich habe mir seit dem Studium über viele Jahre hinweg umfangreiche Kenntnisse im Erbrecht angeeignet. Ich habe dementsprechend auch sehr viel Erfahrung in der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Darüber hinaus kann ich Kenntnisse als Testamentsvollstrecker anbieten, die ich mir bei einem über die DVEV angebotenen und mit erfolgreichem Abschlusszertifikat absolvierten "Testamentsvollstreckerlehrgang" angeeignet habe. Die DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.), bei der ich seit mehreren Jahren Mitglied bin, bietet ihren Mitgliedern neben einschlägigen Seminaren regelmäßig zahlreiche schriftliche Informationen zu diversen Änderungen und Neuerungen im Erbrecht einschließlich Hinweisen auf einschlägige Gerichtsentscheidungen etc. Es gibt einige Anwälte, die sich auf diesem Gebiet spezialisiert haben. Das trifft auch auf mich zu, nachdem ich meine Tätigkeit nach dem zweiten Staatsexamen in der Versicherungswirtschaft begonnen habe. Eine große Versicherung gewährte mir immerhin ein ganzes Jahr Ausbildung in allen Versicherungsbranchen, anschließend konnte ich mich in der Versicherungsabteilung der juristischen Zentrale bei einem Automobilclub bewähren. Auch seit ich ausschließlich als Anwalt tätig bin, habe ich mir in vielen Streitigkeiten mit Versicherungen Spezialwissen angeeignet. Mit meinen umfangreichen Kenntnissen und Erfahrungen auf diesem Gebiet konnte ich schon vielen Mandanten helfen. Seit vielen Jahren fertige ich Verträge für meine Mandanten. Soweit erforderlich, arbeite ich dabei auch mit Notaren zusammen, wobei sich das gerade im Familienrecht besonders anbietet, aber auch im Gesellschaftsrecht und in anderen Rechtsgebieten. Es ist für Sie von besonderer Bedeutung, die Verträge zunächst von einem Anwalt bearbeiten zu lassen, weil nur dann in Zusammenarbeit mit dem Notar gute Verträge erarbeitet werden können. Wenn Sie gleich zum Notar gehen, kann es eventuell Schwierigkeiten geben, weil die Notare nicht zur Entwicklung dieses speziellen Problembewusstseins gezwungen sind, das bei Rechtsanwälten schon aus der Besonderheit der Tätigkeit erwächst. Rechtsanwälte werden pausenlos von Kollegen, von Richtern und oft auch von der eigenen Mandantschaft herausgefordert. Die Kollegen teilen mit, dass sie die gegenteilige Ansicht vertreten. Kommt ein Anwalt mit einer Klage zum Gericht, erfährt er oft in der ersten Instanz, dass man angeblich Unrecht habe und bekommt dann doch häufig in der Berufungsinstanz recht. Auch vom eigenen Mandanten wird man immer wieder in Frage gestellt, weil dieser da und dort etwas ganz anderes gehört habe. Deshalb ist der Anwalt gezwungen, ein besonderes Problembewusstsein zu entwickeln und sich bei allen Formulierungen zu überlegen, welche Gefahren und Möglichkeiten sich aus einem Vertragsverhältnis für den Mandanten ergeben. Diese unablässige Konfrontation hat der Notar nicht. Auch für ihn ist es deshalb gut, Verträge zusammen mit einem Anwalt zu erstellen. Es mag zunächst für den Mandanten teurer sein, wenn er seine Verträge sowohl von einem Anwalt wie einem Notar bearbeiten lässt – das können Sie auch im Internet vielfach nachlesen – Sie werden jedoch tatsächlich auf lange Sicht die besseren Ergebnisse haben und in zahlreichen Fällen viel Geld sparen. Ein unzureichend abgefasster Vertrag führt oft später zu teuren Prozessen und gelegentlich auch zu erheblichen Verlusten. Ich habe mehrere Jahre bei einem großen Automobilclub in der Rechtsabteilung gearbeitet und neben dem Aufbau einer Verbraucherschutzabteilung Mitglieder des Automobilclubs in vielfältigen Fragen des Verkehrsrechts beraten. Die Voraussetzung war ein hervorragendes, präsentes Wissen zum Verkehrsrecht. Als Anwalt kann ich seit vielen Jahren diese umfangreichen Kenntnisse zu Gunsten meiner Mandanten nützen und zu einer raschen und erfolgreichen Unfallregulierung beitragen, wobei Sie selbstverständlich laufende Fortbildung erwarten können. Außerdem kann ich diese detaillierten Kenntnisse auch im Rahmen des Verkehrsrechts in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einbringen. Seit vielen Jahren bin ich Mitglied in der Arbeitsgemeinschft VERKEHRSRECHT im Deutschen Anwaltverein. Schon zu Beginn meiner Tätigkeit als Anwalt kamen immer wieder Mandanten zu mir, um sich in mietrechtlichen Fragen beraten oder vertreten zu lassen. Da ich mich auch auf diesem Rechtsgebiet laufend fortbilde, können Sie davon ausgehen, dass ich Sie basierend auf aktuellem Kenntnisstand berate und vertrete. Bereits seit Jahren vertrete ich außer meiner umfangreichen inländischen Klientel auch einen großen ausländischen Mandantenkreis. Ich bin deshalb gezwungen, mich laufend mit allen Änderungen des Ausländerrechts zu befassen. Sie können eine engagierte Vertretung auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage von mir erwarten. Das gilt selbstverständlich auch für Fragen des internationalen Scheidungsrechts. In überörtlicher Kooperation arbeite ich mit einer amerikanischen Anwaltskanzlei zusammen. Ich kenne Herrn Rechtsanwalt Meier – ein sehr deutscher Name, aber ein waschechter Amerikaner – schon viele Jahre. Er ist ein ausgezeichneter Anwalt mit Sitz in Kentucky. Ich kann Ihnen mit seiner Hilfe Anwälte überall in Amerika vermitteln. Ich kann auch mit ihm zusammen Rechtsstreitigkeiten in den USA einleiten oder übergreifende Verträge erarbeiten. Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht Vielleicht erwarten Sie bei einem Anwalt, der sich überwiegend mit zivilrechtlichen Fragen auseinandersetzt, keine strafrechtlichen Kenntnisse. Gleichwohl konnte ich im Laufe meiner Berufstätigkeit schon zahlreichen Mandanten in den Bereichen Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht hilfreich zur Seite stehen. Bereits im Rahmen meiner Tätigkeit bei einem Automobilclub musste ich mich umfangreich mit verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren auseinandersetzen. Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit habe ich zahlreiche Mandanten in diesen Bereichen vor den Behörden und vor den Gerichten vertreten. Zusätzlich habe ich Mandanten in vielfältigen Strafverfahren verteidigt, beginnend beim Hausfriedensbruch über schwere Körperverletzung bis zu großen Verfahren betreffend das BTM-Gesetz (Drogendelikte) und in Nebenklageverfahren bei Tötungsdelikten. Ich habe viele Mandanten, die ich schon seit Jahren vertrete und die meinen persönlichen Einsatz und meine Hartnäckigkeit zu schätzen wissen und sich gerade deshalb auch in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren von mir vertreten lassen. Fragen Sie mich einfach, ob ich Sie – bei welchem Rechtsproblem auch immer – gut und mit umfangreichen Kenntnissen vertreten kann. Ich werde Ihnen eine klare Antwort geben, auf die Sie sich verlassen können – bei Rechtsgebieten, die ich nicht bearbeiten kann, werde ich Ihnen zumindest einen Kollegen nennen können, der Sie dann ebenso zuverlässig und mit großem Einsatz vertreten wird. |
Rechtsanwalt Peter Baumann Lindwurmstrasse 9 80337 München Tel 089-2626274-0 Fax 089-2626274-30 |
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