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Tätig
als Rechtsanwalt deutschlandweit bei den Amtsgerichten, den
Landgerichten und Oberlandesgerichten, dem Kammergericht Berlin, den
Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem
Bundesarbeitsgericht, den Sozialgerichten sowie Verwaltungs- und
Strafgerichten.
Studium/beruflicher
Werdegang:
Jurastudium
in München (BRD), Wien
(Österreich), Rouen (Frankreich) und Berkeley (USA).
Tätigkeit
bei der Allianz Generaldirektion
Tätigkeit
beim ADAC, juristische Zentrale
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Aufbau
eines Referats Verbraucherschutz
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Stellungnahme
zu zahlreichen Versicherungsfragen
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Beratungen
in allen Verkehrsrechtsfragen
Tätigkeit
beim Münchner Zeitungsverlag als
Justiziar für alle auftretenden Rechtsfragen einschließlich
Presserecht und Arbeitsrecht
Zulassung
zur Anwaltschaft bereits
mit Beginn der Tätigkeit in der Allianz Generaldirektion und
kontinuierlicher Aufbau einer eigenen Anwaltskanzlei
Autorentätigkeit:
Seit 1980 nebenberuflich diverse
Veröffentlichungen
Weiterbildung:
Laufende
Fortbildung:
Die
Bezeichnung FACHANWALT
darf ein Anwalt nur führen, wenn er jedes Jahr der Anwaltskammer
gegenüber nachweist, dass er entsprechende
Fortbildungsveranstaltungen besucht hat. Die Verpflichtung gilt nur
für Anwälte, nicht für Richter und auch nicht für Notare.
Anwälte
sind erheblichen und von Seiten der Gerichte oft überzogenen
Haftungsansprüchen bei anwaltlichen Fehlern ausgesetzt. Um diese zu
minimieren, ist es im Interesse jeden Anwalts und damit auch im
Interesse seiner Mandanten, sich über alle rechtlichen Entwicklungen
bei allen
von ihm angebotenen Rechtsgebieten
laufend zu informieren und fortzubilden.
Sie können bei
mir davon ausgehen, dass ich dieser Verpflichtung in Ihrem und meinem
Interesse nachkomme.
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