Obwohl das Erbrecht vom Familienrecht zu unterscheiden ist, gibt es zahlreiche Berührungspunkte zwischen den beiden Rechtsgebieten.
Als Rechtsanwalt und gleichzeitig auch Fachanwalt für Familienrecht werde ich häufig von meinen Mandanten mit dem Thema Erbrecht konfrontiert und verfüge auch hier über einen großen Erfahrungsschatz. Folgende Dienstleistungen biete ich an:
Im Rahmen meiner vielseitigen Tätigkeiten kann ich auch als Testamentsvollstrecker für Sie tätig werden. Die entsprechenden Kenntnisse habe ich in einem über die DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.) angebotenen Testamentsvollstrecker-Lehrgang erworben.
Die DVEV, in der ich seit vielen Jahren Mitglied bin, bietet Ihren Mitgliedern neben Seminaren regelmäßig zahlreiche schriftliche Informationen zu diversen Änderungen und Neuerungen im Erbrecht, einschließlich Hinweisen auf einschlägige Gerichtsentscheidungen, etc.
Benötigen Sie in Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten einen Rechtsanwalt?
Sie erreichen mich telefonisch unter +49 8026 - 93 519 oder +49 89 - 26 26 27 40 sowie per E-Mail oder auch bequem über das Kontaktformular.