Ich kann Sie selbstverständlich nicht als Anwalt in den USA vertreten, kann aber auf Kenntnisse zu amerikanischen Rechtsgebieten und zum amerikanischen Verfahrensrecht verweisen.
Ich kooperiere mit der amerikanischen Anwaltskanzlei Meier & Barlow in Fort Thomas. Somit können wir US-Anwälte vermitteln und übergreifende Verträge erarbeiten.
Für Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht, zum Beispiel im Straßenverkehr, bin ich ebenfalls Ihr kompetenter Rechtsanwalt in München.
Im Rahmen meiner Anwaltstätigkeit habe ich unter anderem Mandanten in Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch, Körperverletzung sowie Drogendelikten und in Nebenklagen bei Tötungsdelikten vor Gericht vertreten.